Verleih Rahmenbedingungen

Rabatt bei mehrtägigen Leihen:

  • 2 Tage 15%
  • 3 Tage 25%
  • 4 Tage 27%
  • 5 Tage 30%
  • 6 Tage 35%
  • 7 Tage 40%
  • 8 Tage 45%

nicht Rabattiert wird die Dienstleistung.

 

Dienstleistung:

  • 200 EUR ... Zustellung Equipment oder Anfahrt (Oberösterreich)
  • 350 EUR ... Zustellung und Abholung Equipment (Oberösterreich)
  • 105   EUR ... Techniker Auf und Abbau per Stunde
  • 130 EUR ... Betreuung während der Veranstaltung und Einweisung per Stunde

Alle Preise netto zzgl MwSt, für zusätzliche Rabatte bei conex media anfragen.

 

Mietzeit - Abholung und Rückgabe:

Die Mietzeit wird berechnet vom Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Versendung oder Auslieferung vom Lager des Vermieters, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Soweit Geräte vor 12.00 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu zahlen. Gleiches gilt bei Rücklieferung nach 12.00 Uhr mittags. Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht mitberechnet, wenn der Mieter nachweist, daß die Geräte an diesen Tagen weder benutzt wurden, noch in Bereitschaft standen. Im Übrigen ist die Mietgebühr unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich genutzt werden oder wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht mit Ablauf der Mietzeit in keinem Fall.

 

Verleihbedingungen:

Der Mieter haftet für jeden Schaden, der während der Leihdauer (beginnt mit der Übernahme des Gerätes durch den Mieter) entsteht und über die normale Abnutzung des entliehenen Gerätes hinausgeht. Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand vom Mieter übernommen, wenn eventuelle Schäden an den entliehenen Geräten dem Vermieter nicht umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Ausfall von verliehenen Geräten und dadurch entstandenen direkten oder indirekten Schaden. Die Geräte gelten erst nach vollständiger Funktions- und Zubehörkontrolle durch den Vermieter (bis zum folgenden Werktag) nach Eintreffen des Gerätes beim Vermieter als in einwandfreiem Zustand zurückgenommen. Der Mieter hat für die entsprechende Verpackung der entliehenen Geräte für den Rücktransport zu sorgen.

Mehr
Nach oben